Ein Antrag auf Fahrrad-Leasing kann nicht von folgenden Mitarbeitergruppen gestellt werden:
- Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis innerhalb des Leasingzeitraums aufgrund Renteneintritts oder sonstiger feststehender Beendigungstatbestände enden wird.
- Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben, soweit die Freistellungsphase innerhalb der geltenden Leasinglaufzeit endet.
- Mitarbeiter, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung feststeht, dass ein inaktiver Zeitraum, z.B. infolge von Elternzeit, innerhalb des Leasingzeitraums eintreten wird.
- Erkrankte Mitarbeiter außerhalb der Entgeltfortzahlung.
- Mitarbeiter mit laufenden Lohnpfändungen.
- Mitarbeiter, die in das Ausland entsandt sind.
- Geringfügig beschäftigte Mitarbeiter.